Die EU hat eine wesentliche Aktualisierung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungsregeln finalisiert. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 ändert den ursprünglichen ESRS-Rahmen und führt das ein, was heute als „Simplified ESRS" bekannt ist. Die Verordnung wurde am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, tritt am 10. November 2026 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (Art. 3). Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, ist eine vorzeitige Anwendung ausschließlich Unternehmen vorbehalten, die bereits dem ESRS unterliegen (Art. 2). Diese Unternehmen müssen in ihrer Nachhaltigkeitserklärung angeben, welche Version der ESRS sie anwenden.
Für Finance-Teams, die bereits mit Konsolidierungs-, Offenlegungs- und Compliance-Aufgaben ausgelastet sind, ist diese Aktualisierung relevant. Sie verändert, wie viele Daten erhoben werden müssen, wie die Wesentlichkeit bewertet wird und wie die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette angegangen werden sollte.
Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Vereinfachungen, ihre Auswirkungen auf die Finanzfunktion und die Schritte, die Sie noch heute unternehmen können, um sich vorzubereiten.
Was sich geändert hat: Die wichtigsten Vereinfachungen der neuen ESRS
Die Europäische Kommission hat alle zwölf ESRS-Standards im Rahmen ihrer übergeordneten Initiative zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands überarbeitet. Vier Änderungen stechen für Finance-Teams besonders hervor.
Datenpunkte um mehr als 60 % reduziert
Die Kommission hat die Gesamtzahl der verpflichtenden Datenpunkte erheblich verringert und detaillierte Unteranforderungen gestrichen, die Komplexität erzeugt, aber keinen entscheidungsrelevanten Mehrwert geboten haben. Da viele verbleibende Datenpunkte weiterhin Wesentlichkeitsfiltern unterliegen, ist die praktische Entlastung beim Reporting-Aufwand spürbar.
Stärkere Relevanzfilter
Wesentlichkeit fungiert nun als allgemeiner Filter für alle berichtspflichtigen Informationen. Gemäß den überarbeiteten ESRS darf ein Unternehmen keine Informationen offenlegen, die nicht wesentlich sind – ausgenommen ergänzende Informationen, die es eindeutig als nicht aus der Wesentlichkeitsbeurteilung resultierend kennzeichnet. Die Standards erlauben zudem einen Top-down-Ansatz: Schlussfolgerungen können auf Themenebene auf Basis von Strategie, Geschäftsmodell, Branche und geographischer Ausrichtung gezogen werden; eine spezifische Beurteilung ist nur dort erforderlich, wo Wesentlichkeit nicht offensichtlich ist. So können Ressourcen auf die Kennzahlen konzentriert werden, die für Stakeholder tatsächlich relevant sind, statt standardmäßig alles zu berichten.
„Fair Presentation" aus der Finanzberichterstattung übernommen
Die überarbeiteten Standards greifen ein Konzept auf, das aus den Regeln der Finanzberichterstattung vertraut ist. Es gilt nun für die Nachhaltigkeitserklärung als Ganzes und nicht mehr für jeden einzelnen Datenpunkt. Die Vollständigkeit wird also am Gesamtbild der Erklärung gemessen – nicht offenlegungsweise.
Geringerer Druck bei Lieferkettendaten
Die Kommission hat die Präferenz für die direkte Datenerhebung bei Wertschöpfungskettenpartnern gestrichen. Unternehmen können nun stattdessen Schätzungen und indirekte Datenquellen heranziehen. Das senkt den Aufwand erheblich, der bislang damit verbunden war, Daten von Lieferanten einzuholen, die möglicherweise noch keine Reporting-Strukturen aufgebaut haben.
Vorteile für Finance-Teams
Diese Vereinfachungen führen zu konkreten operativen Erleichterungen für alle, die für Compliance und Reporting verantwortlich sind.
Geringere Compliance-Last und niedrigere Kosten
Weniger verpflichtende Datenpunkte bedeuten weniger Systeme, weniger Datenerhebungszyklen und weniger Zeit für die Validierung von Informationen, die letztlich nicht in den abschließenden Bericht einfließen.
Klarerer Fokus auf wesentliche ESG-Kennzahlen
Stärkere Relevanzfilter helfen Ihrem Team, die Nachhaltigkeitsinformationen zu priorisieren, die Stakeholder tatsächlich nutzen – statt Ressourcen auf wenig relevante Datenpunkte zu verteilen.
Schnellere Datenerhebung und -validierung
Dank reduzierter Anforderungen an Wertschöpfungskettendaten kann Ihr Team auf Schätzungen und indirekte Daten zurückgreifen, wenn die Daten trotz angemessener Anstrengungen nicht direkt erhoben werden können. Das verringert den Abstimmungsaufwand mit Lieferanten und Tochtergesellschaften.
Kohärentere, vernetzte Berichterstattung
Das Prinzip der Fair Presentation und der Fokus auf vernetzte Informationen in ESRS 1, Kapitel 9, helfen Finance-Teams dabei, Nachhaltigkeitsoffenlegungen als kohärenten Bestandteil des allgemeinen Finanzberichts darzustellen. Die Zusammenhänge zwischen Nachhaltigkeitsthemen, Strategie, Performance und Finanzinformationen werden so leichter nachvollziehbar.
Verhältnismäßigkeit und Übergangsregelungen
Über die grundlegenden Vereinfachungen hinaus verankern die Standards den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch ein Prinzip des unverhältnismäßigen Aufwands oder unverhältnismäßiger Kosten (ESRS 1, Kapitel 7.4): Sie verwenden die verfügbaren, vernünftig begründeten und belastbaren Informationen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben, und sind nicht zur erschöpfenden Recherche verpflichtet. Die Erleichterungen in Kapitel 7.3 ermöglichen die Berichterstattung auf Basis eines Teilumfangs, wenn vollständige Daten nicht verfügbar sind. Eine Wertschöpfungsketten-Obergrenze begrenzt zudem, was berichtspflichtige Unternehmen von geschützten Partnern in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen: Sie umfasst ausschließlich die Datenpunkte des freiwilligen Standards, Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560.
Die überarbeiteten Standards verlängern außerdem die Übergangsfristen für jene Offenlegungen, die Finance-Teams erfahrungsgemäß am schwierigsten umzusetzen finden. Antizipierte finanzielle Auswirkungen sind das deutlichste Beispiel: gemeint sind die erwarteten Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf Finanzlage, Performance und Cashflows. Unternehmen, deren erstes Berichtsjahr zwischen 2024 und 2026 beginnt, können diese Informationen bis einschließlich Geschäftsjahr 2027 weglassen – den quantitativen Teil sogar bis einschließlich Geschäftsjahr 2029. Unternehmen, die ab Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2027 berichten, können die gesamten Angaben in den ersten zwei Berichtsjahren weglassen und den quantitativen Teil in den ersten vier. Die qualitativen Informationen werden fällig, sobald die vollständige Ausnahmeregelung ausläuft, sodass der quantitative Teil schrittweise aufgebaut werden kann. Das gibt Finance-Teams Zeit, die Datenbasis aufzubauen und die Verknüpfung mit der Finanzplanung herzustellen, die quantifizierte Auswirkungen voraussetzen.
Zusammen signalisieren diese Mechanismen eine Verlagerung hin zu einer prinzipienbasierten Berichterstattung, die sich darauf konzentriert, wie Nachhaltigkeitsthemen gemanagt werden – und nicht auf eine starre Checkliste von Offenlegungen.
Jetzt die Organisation vorbereiten
Da die Pflichtanwendung für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, und die vorzeitige Anwendung für Geschäftsjahre zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 auf Unternehmen beschränkt ist, die bereits dem ESRS unterliegen, haben Teams jetzt ein reales Zeitfenster zur Vorbereitung. Fünf Schritte helfen Ihnen, dieses Fenster optimal zu nutzen.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie noch im Anwendungsbereich liegen. Seit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSRD für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen EUR (beide Schwellenwerte müssen erfüllt sein) sowie für Nicht-EU-Gruppen mit einem EU-Umsatz von mehr als 450 Millionen EUR und einer EU-Tochtergesellschaft oder -Zweigniederlassung über 200 Millionen EUR. Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte können dennoch Datenanfragen von Kunden, Banken und Investoren erhalten, mit dem freiwilligen Standard als Referenzrahmen.
Überprüfen Sie Ihre aktuellen ESG-Datenerhebungsprozesse. Vergleichen Sie, was Sie derzeit erheben, mit den vereinfachten Anforderungen. Wahrscheinlich stellen Sie fest, dass Sie Datenpunkte sammeln, die nicht mehr verpflichtend sind – und gewinnen dadurch Kapazitäten für wertvollere Tätigkeiten zurück.
Ermitteln Sie, welche Kennzahlen weiterhin verpflichtend sind. Gleichen Sie den reduzierten Datenpunktsatz mit Ihrer bestehenden Berichtsstruktur ab, damit Sie genau wissen, was bleibt, was entfällt und wo die verbleibenden Wesentlichkeitsfilter greifen.
Analysieren Sie Lücken in Ihrer Dateninfrastruktur. Prüfen Sie, ob Ihre aktuellen Systeme den Fair-Presentation-Ansatz, die vereinfachte Wesentlichkeitsbeurteilung und den Wechsel hin zu Schätzwerten für Wertschöpfungskettendaten bewältigen können. An diesem Punkt stellen viele Finance-Teams fest, dass ihre tabellenbasierten Prozesse an ihre Grenzen stoßen.
Wenn Sie bereits nach ESRS berichten, legen Sie Ihren Berichtsansatz für 2026 fest. Artikel 2 erlaubt Unternehmen, die bereits dem ESRS unterliegen, die bestehenden ESRS weiterhin anzuwenden, die überarbeiteten ESRS vollständig zu übernehmen oder die bestehenden ESRS mit bestimmten Erleichterungen aus den überarbeiteten Standards anzuwenden. Dazu gehören unter anderem der Top-down-Ansatz zur Wesentlichkeitsanalyse, Grenzen hinsichtlich unverhältnismäßiger Kosten oder unverhältnismäßigen Aufwands sowie der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsbewertung, neue Akquisitionen und Veräußerungen, Kennzahlen für nicht wesentliche Tätigkeiten, ein teilweise begrenzter Umfang der Wertschöpfungskette, gemeinschaftliche Tätigkeiten, der Taxonomie-Anhang sowie die Zusammenfassung für die Unternehmensleitung.
Mit weniger manuellem Aufwand für 2027 aufstellen
Die Simplified ESRS machen die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Finance-Teams deutlich handhabbarer. Weniger Datenpunkte, stärkere Wesentlichkeitsfilter und eine flexiblere Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette zielen alle in dieselbe Richtung: weniger Zeit für manuelle Datenaufbereitung, mehr Zeit für Analysen, die als Grundlage für fundierte Entscheidungen dienen.
Die vereinfachten ESRS reduzieren die Reporting-Last für Finance-Teams erheblich. Weniger Datenpunkte, stärkere Wesentlichkeitsfilter und flexiblere Anforderungen an die Wertschöpfungskette laufen auf ein gemeinsames Ergebnis hinaus: weniger Zeit, die durch manuelle Datenerhebung verloren geht – und mehr Zeit, die für die Analysen gewonnen wird, die tatsächlich Entscheidungen vorantreiben.
Die ESG-Reporting-Lösung von Lucanet unterstützt die Einhaltung der neuen Anforderungen für 2027 und hilft Ihrem Team, Nachhaltigkeitsdaten zu erheben, zu validieren und zu berichten – nahtlos integriert in Ihre bestehenden Finanzprozesse.
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