IFRS-Umstellung: 6 Gründe, wann sich der Wechsel wirklich lohnt

Veröffentlicht 30. Dez. 2025  | 4 Min. Lesezeit
  • Image of Lucanet AG

    Lucanet AG

Immer mehr Unternehmen berichten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). In vielen Ländern sind sie längst Pflicht, sobald ein Unternehmen den Kapitalmarkt nutzt. Doch auch wer nicht börsennotiert ist, kann sich freiwillig für IFRS entscheiden. 

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, für wen sich dieser Schritt lohnt und welche Vorteile er bringt. 

 

IFRS weltweit im Einsatz

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Regeln für die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Sie definieren, wie Unternehmen ihr Vermögen, ihre Schulden, Erträge und Aufwendungen bewerten und darstellen. Ziel ist es, Finanzberichte vergleichbar, transparent und verständlich zu machen – unabhängig davon, in welchem Land ein Unternehmen tätig ist.

Inzwischen werden die IFRS in 169 Ländern angewendet. Vor allem kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen und Finanzinstitute nutzen sie für ihre Konzernabschlüsse.

 

IFRS-Umstellung: Pflicht oder Wahlrecht?

Ob ein Unternehmen auf IFRS umstellen muss oder kann, hängt vom jeweiligen nationalen Recht ab. In vielen Ländern gilt: Sobald ein Konzern den organisierten Kapitalmarkt nutzt, ist die IFRS-Anwendung verpflichtend.

Darüber hinaus erlauben zahlreiche Länder, darunter Deutschland, auch nicht kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen, ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS zu erstellen. In diesem Fall ersetzt der IFRS-Abschluss das nationale Recht – etwa das HGB in Deutschland.

Wann – und für wen – lohnt sich die freiwillige Umstellung auf IFRS?

Grund 1: Angestrebte Kapitalmarktorientierung

Plant ein Konzern, künftig den Kapitalmarkt zu nutzen, ist in vielen Ländern die Anwendung der IFRS vorgeschrieben. Das gilt beispielsweise für Mutterunternehmen mit Sitz in der EU, die Zugang zum EU-Kapitalmarkt suchen – sie müssen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen.

Ähnlich verhält es sich, wenn ein in Deutschland ansässiges Konzernmutterunternehmen ein Listing an der New York Stock Exchange (NYSE) anstrebt. Für die Zulassung könnte es den Konzernabschluss nach US-GAAP oder IFRS aufstellen. Da das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und nicht den EU-Kapitalmarkt nutzt, besteht ein Wahlrecht zwischen HGB und IFRS. 

Ein Konzernabschluss nach US-GAAP würde aber zusätzliche Abschlüsse nach HGB oder IFRS erforderlich machen. Weil eine Börsennotierung in den USA auch mit einem IFRS-Abschluss möglich ist, bietet sich IFRS in diesem Fall als praktisch und wirtschaftlich sinnvollere Lösung an.

 

Grund 2: Teilkonzernabschluss

Berichtet ein Mutterunternehmen bislang nach nationalem Recht und wird es von einem Konzern übernommen, der bereits nach IFRS abschließt, entsteht neuer Anpassungsbedarf. 

Das übernommene Unternehmen muss künftig IFRS-Daten liefern, damit der Konzernabschluss des neuen Mutterunternehmens vollständig nach IFRS erstellt werden kann.

Wenn das übernommene Unternehmen selbst weiterhin einen eigenen (Teil-)Konzernabschluss aufstellen muss und keine Befreiung greift, kann es sinnvoll sein, auch diesen auf IFRS umzustellen. So werden Doppelarbeiten vermieden und die Abstimmung zwischen Teil- und Gesamtkonzernabschluss vereinfacht.

 

Grund 3: Angestrebte Anteilsveräußerung

Steht der Verkauf eines Konzerns oder von Anteilen daran im Raum, kann eine IFRS-Umstellung strategische Vorteile bieten. Je nach Art der potenziellen Erwerber lohnt sich ein genauer Blick:

  • Privatinvestoren, insbesondere im Inland, haben meist keine feste Präferenz beim Rechnungslegungssystem.
  • Institutionelle oder internationale Investoren erwarten dagegen häufig IFRS-Abschlüsse, um das Unternehmen mit anderen besser vergleichen zu können.
  • Erwerberunternehmen, die selbst nach nationalem Recht bilanzieren, bevorzugen in der Regel nationale Abschlüsse – es sei denn, sie erstellen selbst IFRS-Konzernabschlüsse.

 

Eine IFRS-Umstellung kann zu transparenteren Kennzahlen führen, die eine realistische Bewertung des Unternehmens erleichtern. Allerdings sollte der Aufwand einer Umstellung sorgfältig abgewogen werden, wenn der geplante Verkauf der einzige Beweggrund ist.

 

Grund 4: Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen

Die IFRS-Regelungen führen in vielen Bereichen zu marktnäheren Bewertungen als nationale Bilanzierungsvorschriften – insbesondere in Ländern der EU angesichts des dort dominierenden Vorsichtsprinzips.

Beispiele dafür sind:

  • die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten oder Investment Properties,
  • die Abzinsung langfristiger Rückstellungen zum laufzeitadäquaten Stichtagszins,
  • Abschreibungen, die sich stärker am tatsächlichen Nutzen orientieren, 
  • das Untersagen der LIFO-Methode (Last in, first out) bei der Vorratsbewertung.

 

Diese marktnähere Sichtweise kann Unternehmen dazu veranlassen, IFRS-Daten auch intern für Planung, Steuerung und Kontrolle zu verwenden. 

Die Folge: Eine einheitliche Datenbasis für internes und externes Reporting – mit klaren Synergien und einer konsistenteren Informationslage im gesamten Konzern.

 

Grund 5: Konzerninterne Information und Steuerung

Tochtergesellschaften, die vollständig in den Konzernabschluss einbezogen werden, müssen ihre Reporting-Packages nach dem Recht erstellen, das auch für den Konzernabschluss gilt.

Besteht der Konzern hauptsächlich aus inländischen Gesellschaften, kann eine Aufstellung nach nationalem Recht praktikabel sein. 

Anders ist es, wenn viele oder überwiegend ausländische Tochterunternehmen dazugehören – oder wenn das Wachstum künftig im Ausland stattfinden soll. In solchen Fällen kann eine IFRS-Bilanzierung sinnvoller sein, vor allem wenn in den betreffenden Ländern IFRS ohnehin vorgeschrieben oder weitgehend üblich sind – etwa in den USA, China oder Indien. 

Auch die konzerninterne Steuerung profitiert: Durch die marktnähere Bewertung nach IFRS (siehe Punkt 4) wird der Einsatz zusätzlicher kalkulatorischer Größen oft überflüssig.

 

Grund 6: Internationale Vergleichbarkeit

Viele – auch nicht börsennotierte – Konzerne agieren global. Sie sind auf internationalen Beschaffungs- und Absatzmärkten aktiv und arbeiten mit Partnern aus verschiedenen Ländern zusammen.

Ein IFRS-Konzernabschluss erleichtert in diesen Beziehungen die Verständigung: Geschäftspartner, Investoren oder Banken können die Zahlen einfacher einordnen und mit anderen Unternehmen vergleichen. 

Damit verbessert sich nicht nur die Transparenz nach außen, sondern auch das Vertrauen in die Qualität der Finanzinformationen.

 

Whitepaper: Gut vorbereitet in die IFRS-Um stellung

Was kostet eine IFRS-Umstellung tatsächlich? Welche organisatorischen Schritte sind entscheidend – und wo liegen typische Stolpersteine? 

Unser IFRS-Whitepaper beantwortet diese Fragen und zeigt, wie sich die Umstellung auf IFRS effizient gestalten lässt.

 

Whitepaper holen

  • Image of Lucanet AG

    Lucanet AG

    Lucanet ist ein internationaler Softwareanbieter für Konsolidierung, Planung und Reporting. Unsere user-freundliche CFO Solution Platform ist genau auf die Anforderungen von CFOs, Group Accountants und dem Controlling zugeschnitten und liefert nachvollziehbare und valide Zahlen. Seit mehr als 20 Jahren vertrauen 6.000 Kunden in 50 Ländern auf Lucanet.

Kontaktieren Sie uns