Wie beim Jahresabschluss gibt es auch beim Abschluss auf Konzernebene eine gesetzliche Aufstellungsfrist zu beachten. Die Aufstellungsfrist für den konsolidierten Abschluss und den Konzernlagebericht beträgt fünf Monate. Bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften verkürzt sich diese Frist auf vier Monate. Daher ist es wichtig, dass der Abschluss sowohl fristgerecht als auch vollständig und richtig erstellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Konzernabschluss und Jahresabschluss?
Der Abschluss eines Konzerns und der Jahresabschluss einer einfachen Gesellschaft unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten. Dies ist mitunter der Grund, weshalb sich eine dafür geschaffene Software in jedem Fall empfiehlt. Der Jahresabschluss einer Gesellschaft besteht grundsätzlich aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und muss je nach Größe um einen Anhang ergänzt werden. Zudem müssen einige Gesellschaften einen Lagebericht aufstellen. Bestandteile eines konsolidierten Abschlusses sind die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der Konzernanhang eine Kapitalflussrechnung und ein Eigenkapitalspiegel. Weiterhin muss ein Konzern-Lagebericht erstellt werden, der eine umfassende Übersicht über die Geschäftsentwicklung des Konzerns gibt.
Eine korrekte Konsolidierung erfordert mehr als das Zusammenführen von Jahresabschlüssen einzelner Tochtergesellschaften. Um einen zuverlässigen und prüfungssicheren Abschluss auf Konzernebene zu erstellen, müssen sämtliche Daten und Informationen in der Konzernrechnungslegung korrekt aufbereitet und konsolidiert werden. Dieser Prozess erfordert insbesondere die Berücksichtigung von Konzernstrukturen, Beteiligungen und anderen Einflussfaktoren.
Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft muss immer dann einen konsolidierten Abschluss aufstellen, wenn sie auf ein Tochterunternehmen mittel- oder unmittelbar Einfluss ausüben kann. Dieser beherrschende Einfluss ist gesetzlich definiert und bemisst sich gemäß HGB an drei Kriterien:
- Die Muttergesellschaft besitzt das Mehrheitsrecht an der Tochtergesellschaft (> 50 %)
- Die Muttergesellschaft ist Gesellschafter beim Tochterunternehmen und hat das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans zu bestellen
- Die Muttergesellschaft hat im Rahmen eines Beherrschungsvertrags das Recht, auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Tochterunternehmens einzuwirken
Gesellschaften mit Sitz in Deutschland müssen ihren Abschluss grundsätzlich nach den Regelungen des HGBs aufstellen. Seit 2005 müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Kapitalmarkt in der EU gehandelt werden, ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Diese Regel gilt auch für Unternehmen im Zulassungsprozess zum Kapitalmarkt. Das HGB regelt, welche Unternehmen von dieser Verpflichtung befreit sind und wer einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen kann. Allerdings gibt es strenge Kriterien, die an die Bilanzsumme, die Summe der Umsatzerlöse und die Anzahl der Mitarbeitenden geknüpft sind.
Herausforderungen bei der Erstellung eines Konzernabschlusses
Bei der Erstellung eines Abschlusses auf Konzernebene können Ihnen verschiedenste Herausforderungen begegnen. Zunächst müssen alle rechtlichen Aspekte im Hinblick auf die Bilanzierung beachtet werden. Der Abschluss auf Konzernebene muss in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsstandards erstellt werden. Diese können in den jeweiligen Ländern unterschiedlich sein. Ein konsolidierter Abschluss ist in der Regel komplex, da er Finanzinformationen mehrerer Tochtergesellschaften enthält, die in unterschiedlichen Ländern tätig sein können. Zudem verwenden die einzelnen Tochtergesellschaften oftmals unterschiedliche Rechnungslegungssysteme, wodurch die Konsolidierung zusätzlich erschwert wird.
Die Kunst liegt in der Harmonisierung verschiedener Rechnungslegungsstandards sowie der Bereinigung von Geschäften innerhalb des Konzerns. Ziel des Konsolidierungsprozesses muss es sein, ein klares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu erhalten, ohne dass dieses durch konzerninterne Geschäfte verfälscht wird. Die Zusammenstellung der notwendigen Finanzdaten aus verschiedenen Gesellschaften kann zeitaufwendig und schwierig sein. Auch der Datenschutz muss im Rechnungswesen immer gewährleistet sein. Die zeitlichen Anforderungen und der damit einhergehende Ressourcenbedarf kann je nach Unternehmensgröße ebenfalls eine Herausforderung darstellen.
Nach der Aufstellung wird der Abschluss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass er den geltenden Standards entspricht und die finanzielle Lage des Konzerns korrekt wiedergibt. Um an dieser Stelle bestens gerüstet zu sein, empfiehlt sich die Konsolidierung über eine professionelle Software.
Wie kann eine Software bei der Erstellung eines Konzernabschlusses helfen?
Stellen Sie sich vor, Sie könnten mithilfe einer Software den Abschluss auf Konzernebene mühelos und automatisiert erstellen. Mit nur einem Klick starten Sie die gesamte Abschlusserstellung und sparen damit wertvolle Zeit. Unsere Software für Konsolidierung und Konzerncontrolling macht genau dies möglich. Sie automatisiert den Prozess der Konsolidierung und führt Sie sicher durch den gesamten konsolidierten Abschluss. Vordefinierte Abläufe und eine intuitive Bedienung sind nur zwei Beispiele der vielseitigen Stärken dieser Software. Manuelle Fehler werden durch die Automatisierung der Prozesse effektiv vermieden.
Zudem wird durch den Einsatz einer spezialisierten Software eine enorme Zeit- und Kostenersparnis ermöglicht. Diese machen sich im Wesentlichen in verkürzten Schließungszeiträumen sowie der Reduktion von Personalkosten messbar.
Lucanet bietet eine zielführende Unterstützung
Ein Konzernabschluss kann Unternehmen vor verschiedenste Herausforderungen stellen und die Ressourcen belasten. Mit der Expertensoftware von Lucanet lässt sich die Zeit für den Konzernabschluss wesentlich reduzieren und damit die Effizienz steigern. Durch automatisierte Prozesse wird eine Vielzahl an Daten bei maximaler Qualität korrekt verarbeitet. Per Knopfdruck lässt sich der gesamte Konsolidierungslauf starten und erfolgt vollständig automatisiert. Nebenbei hält die Software einige praktische Möglichkeiten zur Planung der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz sowie weitere Assistenten bereit. Kontaktieren Sie uns und kommen Sie zukünftig schneller, sicherer und effizienter zum fertigen Konzernabschluss.