Überleitung von US GAAP nach HGB einfach gemeistert

Veröffentlicht 01. Apr. 2019 , last updated 07. Nov. 2025  | 10 Min. Lesezeit
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    Alexandra Supper

Die Globalisierung des Konzernrechnungswesens ist längst Alltag. In Deutschland erstellen kapitalmarktorientierte Großunternehmen ihre Konzernabschlüsse seit Jahren verpflichtend nach IFRS. In den USA fordert die Börsenaufsicht SEC grundsätzlich Abschlüsse nach US GAAP (Generally Accepted Accounting Principles); für ausländische Konzerne wird jedoch auch ein IFRS-Abschluss anerkannt.

In der hiesigen Praxis bleibt der Konzernabschluss nach HGB dennoch von zentraler Bedeutung: Zum einen werden die Einzelabschlüsse deutscher Mutterunternehmen überwiegend weiterhin nach den handelsrechtlichen HGB-Vorschriften erstellt (beispielsweise bei SAP, BMW, Siemens und der Deutschen Bank). Zum anderen bilanzieren viele nicht-börsennotierte, aber international aktive deutsche Konzerne nach HGB. Dadurch begegnet uns zunehmend folgende Situation:

 

Für den Konzernabschluss müssen internationale Bilanzen in die lokale Rechnungslegung überführt werden.

Dies ist auch in unserem folgenden fiktiven Fallbeispiel der SpielSchön GmbH, einem Traditionsunternehmen aus Freiburg, der Fall. Das Unternehmen der Spielzeugbranche erwirtschaftete 2022 Umsätze im zweistelligen Millionenbereich. Es hält mehrere Tochtergesellschaften in Deutschland und Österreich. Bisher gab es keine Notwendigkeit, sich stärker mit internationaler Rechnungslegung zu befassen. Bis jetzt.

 

Praxisbeispiel: SpielSchön GmbH erwirbt eine US-Tochtergesellschaft (US GAAP nach HGB)

Nehmen wir an, Sie leiten das Konzernrechnungswesen der SpielSchön GmbH. Im Zuge des Unternehmenswachstums haben Sie vor einigen Jahren Lucanet als Planungs- und Konsolidierungssoftware eingeführt. Ihre Firmenleitung hat nun beschlossen, einen Mitbewerber in den USA zu kaufen – die KiddyToy Inc. Damit soll die strategische Ausrichtung des Konzerns auf innovative Geschäftsfelder international vorangetrieben werden.

Was kommt nun auf Sie als Leiter:in Konzernrechnungswesen zu? Klar, denken Sie, Währungsumrechnung! Aber erst ganz zum Schluss. Am Anfang steht die mühevolle Aufgabe, für ein US GAAP-Unternehmen eine Handelsbilanz II (HB II) nach HGB aufzustellen. Und wer sich in beiden Rechnungslegungssystemen einigermaßen auskennt, weiß:

Die Unterschiede zwischen beiden könnten kaum größer sein.

 

US GAAP und HGB: Historische Entwicklung der Rechnungslegung

Warum ist das so? Wie so oft hilft ein Blick auf die Geschichte. Anfang des 20. Jahrhunderts hatte in Deutschland noch der Staat die Hoheit über die Geldpolitik und die Geldmenge. Da Staatskassen auch damals schon öfter leer als voll waren, wurde eben viel Geld gedruckt. Das führte dann zur Inflation mit all ihren verheerenden Folgen für die Volkswirtschaft. Als Lehre daraus stellte der Gesetzgeber hierzulande im Handelsgesetz den Gläubigerschutz stark in den Vordergrund.

Anders in den Vereinigten Staaten. Dort steht der Investor mit seinem Informationsinteresse seit jeher im Fokus der Rechnungslegung. Es gilt nicht das „Vorsichtsprinzip", sondern das Prinzip der „Fair Presentation", also der wirtschaftlich angemessenen Darstellung. Nach dem Börsencrash von 1929 wurde die Securities and Exchange Commission (SEC) gegründet, um fortan den Wertpapierhandel in den Vereinigten Staaten zu regulieren.

 

Rechnungslegung geprägt durch Steuerrecht und Rechtstradition  

Auch spiegeln sich in den Systemen der Rechnungslegung historisch gewachsene Unterschiede in den Rechtstraditionen und steuerrechtlichen Bedingungen wider. Während hierzulande die Rechtsprechung auf dem Gesetzbuch fußt, herrscht im angelsächsischen Raum das sogenannte „case law" vor. Das ist die fallbezogene Rechtsprechung basierend auf Präzedenzfällen. So wundert es nicht, dass die deutschen Bilanzierungsregeln tatsächlich im Gesetz verankert sind; das HGB trat gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 01.01.1900 in Kraft.

Anders die amerikanischen Bilanzierungsregeln. Bis in die Siebzigerjahre war das American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), also der nationale Berufsverband amerikanischer Bilanzbuchhalter, damit beauftragt, einheitliche Bilanzierungsstandards zu schaffen. Heute ist das Financial Accounting Standards Board (FASB) verantwortlich für das Regelwerk der US GAAP. Jedoch handelt es sich dabei nicht um ein Gesetz. Und die Anwendung der US GAAP ist nicht allgemein verbindlich vorgeschrieben. Allerdings setzt dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer ihre Einhaltung voraus. Und die SEC verlangt ihre Anwendung für börsennotierte Unternehmen.

 

Unterschiede der Ausschüttungs- und Besteuerungsfunktion zwischen US GAAP und HGB

Hinsichtlich der Ausschüttungs- und Besteuerungsfunktion gibt es ebenfalls Unterschiede. In Deutschland wird hierfür immer auf den Einzelabschluss abgestellt. Unternehmen in den Vereinigten Staaten befolgen die Regelungen des jeweiligen Bundesstaates, in dem sie ansässig sind. Und diese „state laws“ unterscheiden sich in punkto Ausschüttungen teilweise deutlich. Auch gab und gibt es in den USA kein Äquivalent zum deutschen Maßgeblichkeitsprinzip.

So verwundert es nicht, dass trotz aller internationaler Konvergenzbestrebungen zwischen den einzelnen Rechnungslegungsnormen noch wesentliche Unterschiede bestehen.

 

US GAAP nach HGB – Überleitung von einer Rechnungslegung zur anderen

Von der amerikanischen zur deutschen Rechnungslegung gibt es zwei Wege:

  • Parallele Buchführung (Neben einem US GAAP-Abschluss wird simultan ein originärer Abschluss nach HGB angefertigt.)
  • Klassische Überleitung nach HGB ausgehend von einem US GAAP-Abschluss

 

Zurück zu unserem fiktiven Fallbeispiel: Da das Rechnungswesen der KiddyToy Inc. Ihnen zur parallelen Buchführung weder motiviert noch fachlich in der Lage scheint, fällt Ihre Entscheidung schnell auf die Überleitung. Frei nach dem Motto: lieber selber falsch machen, als richtig danebenliegen.

Mit dem Wirtschaftsprüfer Ihres Vertrauens diskutieren Sie, ob auf die Überleitung nach HGB mit Verweis auf § 308 Abs. 2 Nr. 3 f. HGB nicht gänzlich verzichtet werden könnte. Weil die Unterschiede doch gar nicht so materiell seien – sagen Sie. Er sieht das anders. Schade.

Kurz nach dem 31.07.2023, dem ersten Abschlussstichtag nach dem Erwerb, finden Sie Folgendes in Ihrem E-Mail-Postfach: eine Excel-Datei mit dem Dateinamen „KiddyToy Financial Statements July 2023 (Prelim)". Doch – Überraschung! – leider entspricht die Datei nicht so ganz Ihren Formatvorgaben. Dank der flexiblen Importfunktion in Lucanet hat Ihr routiniertes Team die Datei trotzdem wenig später in Lucanet importiert.

Nicht vergessen: Die Amerikaner verwenden bei Zahlen den Punkt als Komma und umgekehrt. Die Bilanz ist international oft absteigend nach Liquidität gegliedert. Das heißt, sie beginnt mit den kurzfristig liquiden Mitteln (Cash).

Um die Zahlen der KiddyToy in Lucanet auch in der originären US GAAP-Struktur analysieren zu können, wird eine abgeleitete Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) nach US GAAP angelegt. Damit die Überleitung in Lucanet transparent bleibt, wird eine neue Bewertungsebene „Überleitung" angelegt.

Praxistipp zur Überleitung von US GAAP nach HGB: Die Transformation einer internationalen Bilanz in die Handelsbilanz lässt sich in Lucanet durch die Abbildung der Überleitungsbuchungen in separaten Bewertungsebenen transparent darstellen. Im Zuge der Neuordnung der lokalen Konten in eine HGB-Struktur empfiehlt es sich, den Zuordnungsstatus zu überprüfen, um eine vollständige Übernahme aller Konten sicherzustellen.

Nach erfolgreichem Import und Zuordnung der Positionen in Lucanet sehen Sie sich die US GAAP-Bilanz der KiddyToy in der Lucanet-Lösung Consolidation and Financial Planning an: 

Abbildung 1: Lucanet Consolidation and Financial Planning – Bilanzansicht der KiddyToy Inc. für Juli 2023

 

Die Bilanz der KiddyToy Inc.: Vorräte, Sachanlagen und stille Reserven

Die Bewertung der Vorräte erfolgt bei der US-Tochter nach der First-in-first-out-Methode (FIFO). Genauso hätte die Last-in-first-out-Methode (LIFO) oder gewichtete Durchschnittskostenmethode angewandt werden können. FIFO ist nach HGB ebenfalls zulässig. Die Konzernrichtlinie der SpielSchön gibt jedoch die Bewertung nach der Last-in-first-out-(LIFO) Methode vor. Da die Beschaffungspreise für die Waren der KiddyToy Inc. seit Jahren sinken, erhöht sich die Position Vorräte demnach. Der Gewinn steigt, denn der Materialaufwand fällt niedriger aus.

Bei der Position Sachanlagen (Property, Plant, and Equipment) wird es paradox. Die US-Tochter hat in der Vergangenheit eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine spezialisierte Produktionsmaschine vorgenommen. Im aktuellen Jahr stellt sich heraus, dass diese Maschine zur Produktion von aktuell im Markt wieder stark nachgefragten virtuellen Haustieren umgerüstet werden kann. Im nächsten Produktionszyklus wird sie wieder genutzt. Ihre US-Kollegen erklären, dass nach US GAAP dennoch keine Zuschreibung erfolgen darf. Handelsrechtlich kann KiddyToy Inc. im Beispiel eine Zuschreibung bis auf Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten der Maschine buchen.

In dieser Position sind auch zwei betrieblich genutzte Grundstücke der KiddyToy enthalten. Darin können – wie hierzulande auch häufig – materielle stille Reserven enthalten sein. Wie nach HGB, ist nach US GAAP für Grundstücke und andere Sachanlagen grundsätzlich keine Neubewertung (Revaluation) erlaubt. Die stillen Reserven müssen also später im Zuge der Neubewertung und Kapitalkonsolidierung aufgedeckt werden.

 

Bilanzierung von Markenrechten

Die US-Tochter hält Rechte an diversen Spielzeugmarken, darunter befinden sich sowohl selbst erschaffene als auch zugekaufte Rechte, letztere sind teilweise in den immateriellen Vermögensgegenständen (Intangible Assets) bilanziert.

Nach § 248 Abs. 2 Nr. 2 HGB besteht grundsätzlich ein Ansatzverbot für selbst geschaffene Marken.  

Im Konzernabschluss müssen auch die von der Tochter vor der Erstkonsolidierung selbst geschaffenen Markenrechte bilanziert werden. Denn bei der Erstkonsolidierung wird der Einzelerwerb der Vermögensgegenstände und Schulden fingiert.

 

Umgang mit Rückstellungen nach Handelsrecht und US GAAP

Die KiddyToy Inc. befindet sich aktuell aufgrund einer vorgeworfenen Markenrechtsverletzung im Rechtsstreit mit einem US-Konkurrenten. Die US-Firmenleitung schätzt die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht zu unterliegen und die geforderte Kompensationszahlung über 80.000 US-Dollar zahlen zu müssen, auf knapp über 50 Prozent, aber unter 75 Prozent. Sie hat dementsprechend keine Rückstellung für dieses Risiko gebildet. Da nach Handelsrecht (Vorsichtsprinzip!) auch für überwiegend wahrscheinliche Verbindlichkeiten eine Rückstellung zu bilden ist, holen Sie diese Buchung ergebniswirksam nach.

Bei den Rückstellungen für Altersvorsorge besteht international eine Passivierungspflicht für Pensionszusagen – nach HGB nur für Neuzusagen ab 01.01.1987. Die Höhe der Rückstellung für leistungsbestimmte Pensionspläne (sogenannte Defined Benefit Plans) wird auch nach US GAAP mithilfe versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Dabei können sich jedoch die zugrundeliegenden Annahmen, wie Sterbetafeln, Diskontierungssätze und Berechnungsmethoden, von denen nach Handelsrecht unterscheiden und über den langen Berechnungshorizont zu materiellen Abweichungen führen, die in der Überleitung zu berücksichtigen sind.

Man beachte: Annahmen und Wahrscheinlichkeiten nehmen unter Umständen erheblichen Einfluss auf die Bilanztatsachen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung der KiddyToy Inc.: Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren

Nachdem die Überleitung der Bilanz noch verhältnismäßig einfach zu bewerkstelligen war, wird es bei der Gewinn- und Verlustrechnung spürbar komplexer:

Die SpielSchön GmbH wendet seit jeher das Gesamtkostenverfahren an. KiddyToy Inc. hat jedoch nach US GAAP zwingend das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales Accounting) anzuwenden.

Abbildung 2: Lucanet Consolidation and Financial Planning – Skript zur automatisierten Datentransformation vom Umsatzkostenverfahren zum Gesamtkostenverfahren

Ihr Team hat deshalb in Vorbereitung des Unternehmenserwerbs bereits eine Überleitungsmatrix erstellt. Jeder Kombination aus Konto und Kostenstelle der Tochtergesellschaft wurde eine dem GKV-(Gesamtkostenverfahren) Schema des Konzerns angepasste Zielkombination aus Konto und Kostenstelle zugeordnet.

Abbildung 3: Lucanet Consolidation and Financial Planning – Skript zur automatisierten Datentransformation vom Umsatzkostenverfahren zum Gesamtkostenverfahren

Mithilfe dieser Überleitungsmatrix kann bereits beim Datenimport in Lucanet über ein Skript die richtige Zuordnung der einzelnen GuV-Positionen erfolgen. Als Alternative zur kostenstellenabhängigen Überleitung steht in Lucanet auch eine Überleitung auf Basis festgelegter Prozentsätze zur Verfügung.

Praxistipp zur Darstellung der GuV in Lucanet: In Lucanet können beide Darstellungsverfahren der Gewinn- und Verlustrechnung in einem Arbeitsbereich parallel dargestellt werden. Die Überleitung erfolgt dabei über eine Zuordnung der Kostenstellen zu Funktionsbereichen bzw. zu Kostenarten. Dies kann in Lucanet im Rahmen einer skriptbasierten Transformation automatisch erfolgen. Die Konsolidierung kann auch nach dem Umsatzkostenverfahren über die entsprechenden Assistenten durchgeführt werden.

 

US GAAP und HGB: Was Bilanzierende bei der Umsatzrealisierung beachten müssen

Komplex wird es auch beim Umsatz. Das HGB gibt nur die generische Norm des § 252 Abs. 1 Nr. 4 vor. Danach sind Gewinne (bzw. Erträge) zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Nach US GAAP wird die Umsatzrealisierung in ASC 606 geregelt. Dieser ist das Ergebnis eines Konvergenzprojekts mit dem IASB und gleicht daher in weiten Teilen IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers. ASC 606 ersetzt zahlreiche branchenspezifische Standards zur Umsatzrealisierung und führt ein einheitliches 5-Schritte-Modell ein, das Bilanzierende bei der Umsatzrealisierung zu beachten haben. Nach ASC 606 ist zu dem Zeitpunkt Umsatz zu realisieren, zu dem Kontrolle über ein Gut oder eine Dienstleistung auf den Kunden übergeht.

Die KiddyToy Inc. entwickelt unter anderem elektronische Komponenten für mehrere Modellfahrzeughersteller als Dienstleistung. Hierbei handelt es sich um langfristige Dienstverträge, bei denen der Kontrollübergang auf den Kunden zeitraumbezogen erfolgt. Die Umsatzrealisierung hat demnach auch zeitraumbezogen zu erfolgen ("over time" recognition nach ASC 606). Eine mögliche Methode der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach US GAAP ist die Percentage-of-Completion-(POC) Methode. Das bedeutet, dass Umsatz pro Periode prozentual gemessen am Verhältnis der angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten realisiert wird.

Das Handelsrecht sieht hier grundsätzlich einen anderen Ansatz vor – nämlich den Umsatzausweis nach Fertigstellung. (Die Verträge im Beispiel enthalten keine Zwischenabnahmen o. ä., welche geeignet wären, die Umsatzrealisierung auch nach HGB vorzuziehen.) Ihr Team arbeitet mit den US-Kollegen zusammen, um alle POC-Umsätze der KiddyToy Inc. zu identifizieren und den nach HGB nicht zulässigen Umsatz zu stornieren.

In unserem Beispiel führte die Überleitung insgesamt zu einem niedrigeren Gewinnausweis der Gesellschaft nach HGB (Vorsichtsprinzip!). In der Praxis kann selbstverständlich auch der umgekehrte Fall auftreten.

 

Fazit: Die wichtigsten Unterschiede zwischen US GAAP und HGB

Nur eine Handvoll der Unterschiede zwischen US GAAP und HGB sind einfach zu identifizieren, da klar auf der Hand liegend. So sind beispielsweise nach HGB Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei Nachholung in den ersten drei Monaten des Folgejahres zu passivieren. Schätzungsänderungen bei Pensionsverpflichtungen und Plan-Vermögen sind nach US GAAP im Other Comprehensive Income (OCI) zu erfassen, welches kein direktes Äquivalent im Handelsrecht hat.

Abseits solcher offensichtlichen Unterschiede ist jedoch der größere Teil der Abweichungen tief in den Details der Rechnungslegungsstandards zu suchen – im Übrigen mit oftmals materiellen Konsequenzen. Deshalb kann es hilfreich sein, Abweichungen zwischen beiden Systemen genau zu analysieren. In der Praxis werden vorhandene Wahlrechte und bilanzpolitische Spielräume häufig in Richtung größtmöglicher Übereinstimmung zwischen internationaler und lokaler Rechnungslegung genutzt.

Jedoch kann auch die gezielte Ausnutzung dieser Spielräume zur Verfolgung bilanzpolitischer Strategien beobachtet werden.

 

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    Alexandra Supper

    Alexandra Supper bringt umfassende Erfahrungen aus der Wirtschaftsprüfung bei einer Big4-Gesellschaft sowie als Consultant und Group Accountant eines internationalen Technologiekonzerns mit. Als Principal Financial Solutions Expert bei Lucanet arbeitet sie an der strategischen Produktentwicklung der Consolidation & Financial Planning Lösung und kennt die praktischen Herausforderungen der Finanzabteilungen aus erster Hand.

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