Zweckgesellschaft
Bei Zweckgesellschaften (auch Special Purpose Entities) handelt es sich um juristische Personen, welche ausschließlich zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gegründet wurden. Nachdem dieser erfüllt ist, werden Zweckgesellschaften wieder aufgelöst. Mögliche Zwecke sind u. a. Unternehmensfinanzierungen und Weitergabe von Finanzrisiken.
