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Teilkonzern

Teilkonzern

 

Unter einem Teilkonzern im Sinne des Aktiengesetztes (§18 AktG) versteht man einen Konzern, welcher unter maßgeblichem Einfluss eines übergeordneten Konzerns bzw. einer Mutter steht. Ein Teilkonzern muss, wie bereits aus seiner Bezeichnung hervorgeht, die gleichen Vorraussetzungen erfüllen wie ein Gesamtkonzern (einheitliche Leitung etc.). Der Teilkonzern stellt einen untergeordneten Konsolidierungskries dar. Existieren in einen Konzern Teilkonzerne spricht man auch von mehrstufigen Konzernen.