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Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzung

 

Rechnungsabgrenzungen bzw. Rechnungsabrenzungsposten (RAP) dienen in der Bilanz einer periodengerechte Erfolgsermittlung. Das bedeutet, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie entstanden sind. Rechnungsabgrenzungsposten werden dabei sowohl auf der Aktivseite (aktive Rechnungsabgrenzungsposten) als auch auf der Passivseite (passive Rechnungsabgrenzungsposten) der Bilanz gebildet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bezeichnen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zuzuordnen ist. Umgekehrt fallen unter die passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss.

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