Quotenkonsolidierung
Bei der Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in einen Konzernabschluss kann von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, diese nach der Equity-Methode oder quotal zu konsolidieren. Bei der Quotenkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten (siehe Rechnungsabgrenzung), Bilanzierungshilfen sowie Aufwendungen und Erträge nur entsprechend den Anteilen am Kapital des Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss einbezogen. Darüber hinaus sind das Eigenkapital, die Schulden sowie Aufwendungen und Erträge nur entsprechend der Beteiligungsquote zu konsolidieren als auch Zwischenerfolge lediglich quotal zu eliminieren.
