Lagebericht
Neben dem Jahresabschluss müssen Kapitalgesellschaften auch einen Lagebericht erstellen, welcher Auskunft über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gibt. Zudem muss der Lagebericht auch auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sowie unternehmensspezifische Risiken eingehen.
Rechtlichen Regelungen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung) und § 289 HGB (Inhalt des Lageberichts)
