Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung als Bestandteil der Kostenrechnung dient der Abrechnung aller (inner)betrieblichen Leistungen. Dabei kann zwischen der Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung unterschieden werden. Bei der Kostenträgerstückrechnung werden Einzel- und Gemeinkosten, mit Hilfe der Kostenstellenrechnung ermittelt und auf einzelne Kostenträger umgelegt. Bei der Kostenträgerzeitrechnung werden die Kosten des einzelnen Kostenträgers pro Abrechnungsperiode ermittelt.Glossar
