Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche Unternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind. Neben der Mutterunternehmung zählen dazu alle Tochterunternehmungen sowie Gemeinschaftsunternehmungen, die nach der Quotenkonsolidierung einbezogen werden.
