Kapitalkonsolidierung
Aufgabe der Kapitalkonsolidierung innerhalb eines Konzernabschlusses ist es aufgrund des Einheitsgrundsatzes, sämtliche innerbetrieblichen Kapitalverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen zu eliminieren. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden daher die Beteiligungswerte des Mutterunternehmens mit dem auf diese Anteile entfallenden (anteiligen) Eigenkapitals der einzubeziehenden Tochterunternehmen verrechnet. Bei der Kapitalkonsolidierung unterscheidet das Gesetz zwischen der Erwerbsmethode und der Interessenzusammenführungsmethode, welche von unterschiedlichen Formen der Unternehmensverbindung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen ausgehen.
siehe auch Wikipedia
