Kapitalbeteiligung
Der Begriff der Kapital- oder Unternehmensbeteiligung bezeichnet das Eigentum von Anteilen an einem Unternehmen. Der Eigentümer der Anteile wird je nach Rechtsform unterschiedlich bezeichnet:
- Aktiengesellschaft: Aktionär
- GmbH: Anteilseigner bzw. Gesellschafter
- Personengesellschaft: Gesellschafter
Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Haftungsmodalitäten sowie bei Mitbestimmungsrechten.
