Geschäftjahr
Ein Geschäftsjahr beschreibt den Zeitraum, für den von einem Unternehmen ein Jahresabschluss aufzustellen ist. Die Dauer eines Geschäftsjahres darf dabei 12 Monate nicht überschreiten. Kürzere Zeiträume, auch Rumpfgeschäftsjahr genannt, sind ausschließlich bei Eröffnung, Umstellung oder Veräußerung zulässig. Während der Begriff des Geschäftsjahres aus dem Handelsrecht stammt ist der Begriff des Wirtschaftsjahrs Synonym aus dem Steuerrecht. Ein Geschäftsjahr kann, muss aber nicht dem Wirtschaftsjahr entsprechen. Weicht ein Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, spricht man von einem abweichendem Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr.
