Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) stellt wie auch das Umsatzkostenverfahren eine Form der kurzfristigen Erfolgsrechnung dar. Dabei werden die gesamten Kosten einer Periode nach Kostenarten gegliedert und den Erlösen der gleichen Periode gegenübergestellt. Die Gesamtkosten können dabei in Einzel- und Gemeinkosten sowie innerhalb dieser nach Kostenarten unterteilt werden. Nach HGB und IFRS kann sowohl das Umsatzkostenverfahren als auch das Gesamtkostenverfahren angewendet werden.
