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Basel II

Basel II

 

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister gelten. Das Ziel von Basel II liegt in der Herstellung von Stabilität und Solvabilität des Finanzsektors.

 

Die Regelungen von Basel II gliedern sich in drei Säulen, wobei die erste Säule in den Grundzügen Basel I entspricht.

 

  • Säule I

Es werden die Mindestkapitalanforderungen definiert. Danach muss für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken nach einem entsprechenden, differenzierten Berechnungsschema Eigenkapitel vorgehalten werden.

 

  • Säule II

Sie bezieht sich auf den aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess. Damit soll das Gesamtrisiko eines Kreditinstitutes auf wesentliche Einflussfaktoren hin überprüft und bankenaufsichtlich gewürdigt werden.

 

  • Säule III

Hier soll durch die Erweiterung der Offenlegungspflichten Marktdisziplin geschaffen werden.

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