Abschreibung
Als Abschreibung bezeichnet man den Wertverlust von Vermögensgegenständen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen). Der Wertverlust kann dabei durch allgemeine Gründe wie z. B. Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie Untergang oder Preiserosion erfolgen. Die Abschreibung wird dabei i. d. R. aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Begebenheiten als Aufwand in der GuV berücksichtigt.
Grundlegende Abschreibungsmethoden
- Lineare Abschreibung
- Degressive Abschreibung
- Progressive Abschreibung
